FAQ - Häufige Fragen & Antworten

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um eine Behandlung bei uns in der Praxis. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, haben wir jederzeit ein offenes Ohr für Sie. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Sie brauchen nicht an viele Dinge zu denken. Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen, bringen Sie bitte ein Handtuch, die ärztliche Verordnung und – falls vorhanden – Arztberichte, Befunde sowie Röntgenaufnahmen mit. Sollten wir noch mehr Unterlagen von Ihnen benötigen, informieren wir Sie natürlich zuverlässig darüber.

Im ersten Schritt machen unsere Therapeuten eine ausführliche Anamnese mit Ihnen. Gemeinsam sprechen wir über Ihre Beschwerden, informieren uns über die Arztberichte und legen auf dieser Grundlage einen für Sie passenden, individuellen Therapieplan fest.

Ja. Viele unserer Patienten sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Deshalb ist es uns wichtig, dass unsere Räumlichkeiten barrierefrei zu erreichen sind. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, Ihre Therapie bei uns in der Praxis wahrzunehmen, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeit von Hausbesuchen.

Egal ob Sie krankheitsbedingt das Haus nicht verlassen können oder aus anderen Gründen wenig mobil sind – Sie müssen nicht auf Ihre Therapie verzichten. In vielen Fällen kann ein Hausbesuch durch unsere Therapeuten von einem Arzt verordnet werden – zum Beispiel bei Bettlägerigkeit, schweren Verletzungen Behinderungen oder bestimmten psychischen Erkrankungen.

Es kann immer mal vorkommen, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann – sei es wegen Krankheit oder aus persönlichen bzw. beruflichen Gründen. Da viele Patienten auf unserer Warteliste stehen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig Bescheid zu geben, falls Ihnen etwas dazwischen kommt. Bitte sagen Sie Ihre Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab, denn sonst müssen wir Ihnen den Ausfall privat in Rechnung stellen.

Ärztliche Verordnungen müssen spätestens am 28. Tag nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn laut Verordnung dringlicher Behandlungsbedarf gilt. Dann muss die Behandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen. Eine weitere Ausnahme gilt für Privatverordnungen.

Wenn Sie gesetzlich versichert und nicht von einer Zuzahlung befreit sind, wird ein Eigenanteil fällig. Dieser richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ob und wie viel der Behandlungskosten Ihre private Krankenversicherung übernimmt, ist abhängig von Ihrem Tarif.

Germe können wir eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung auch zu unserem Selbstzahlertarif durchführen. Sie benötigen dafür lediglich ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!